Kalicom Kassensysteme Terminal Kartenakzeptanz

Die Meldepflicht zu elektronischen Kassensystemen verzögert sich weiter

„Obwohl Sie den Einsatz von elektronischen Registrierkassen sowie PC-Kassen eigentlich bereits seit dem 1. Januar 2020 dem Finanzamt melden müssen, gibt es hierbei weiterhin Verzögerungen. Es fehlt nicht nur der amtliche Vordruck zur Meldung, sondern auch die erforderliche elektronische Meldungsmöglichkeit.“

von Online-Redaktion; 08.09.2021
Quelle: Die Meldepflicht zu elektronischen Kassensystemen verzögert sich weiter – Gastgewerbe-Magazin

Floating Widget Box

Scroll to Top
Martin B.
Kamphenkel
Ansprechpartner

Lassen Sie sich individuell beraten. Unsere Mitarbeiter unterstützen Sie gerne persönlich, unkompliziert und kostenlos.